AGBs

Allgemeine Buchungsbedingungen von Elena Kyra Tazi


Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge- Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend wiersprochen wird.

 

Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen Elena Kyra Tazi und dem jeweiligen Auftraggeber / Kunden verbindlich regeln, werden abweichende Vereinbarungen getroffen, sind diese schriftlich festzuhalten. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen Tagen zu zahlen.Skonto wird nicht gewährt.

 

Gegenstand

Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen, in Form der gebuchten Tätigkeit, durch Elena Kyra Tazi (nachfolgend Künstler genannt) zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zusätzlichen und zukünftigen Geschäfte mit dem Künstler an.

 

Auftragsbestätigung

Die Auftragsbestätigung gilt als rechtskräftig wenn beide Parteien dies schriftlich bestätigt haben. Die allgemeinen Buchungsbedingungen gelten auch bei einer optionalen Buchung. Im Falle einer Buchung, bei welcher der Kunde nur zwischengeschaltet ist, muss spätestens bei fester Buchung der Auftraggeber den endgültigen Kunden dem Künstler nennen und ggf. seine Vollmacht, für den Vertragspartner einen Vertrag abschließen zu dürfen, schriftlich nachweisen.

 

Festbuchung

Eine Festbuchung ist für beide Seiten verbindlich. Im Falle einer Festbuchung steht dem Künstler das vereinbarte Honorar auch dann ganz oder teilweise zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird oder werden kann (Ausfallhonorar).
Der Honoraranspruch besteht nicht, wenn der Kunde die Festbuchung bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt gegenüber dem Künstler absagt.

 

Optionen

Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Die optionale Buchung verfällt, ohne Rückfragen, zum vereinbartem Termin, wenn keine Festbuchung erfolgt ist. Die Option verfällt auch sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

 

Arbeitszeiten/ Überstunden

Der Künstler kann für „halbe Tage“ oder „ganze Tage“ gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher grundsätzlich Halbtages- oder Tageshonorare vereinbart.
Halber Tag: bis 4 Stunden
Ganzer Tag: bis 8 Stunden
Überstunden werden vorbehaltlich berechnet, jede angefangene Stunde beträgt 15% des vereinbarten Honorars. Pauschalbuchungen sind ausdrücklich im Voraus schriftlich festzuhalten.

 

Wetterbuchung

Eine „Wetterbuchung“ muss im Voraus ausdrücklich vereinbart worden sein. D.h. dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann. Der Auftraggeber muss bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins, bei vorhergesagtem schlechtem Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an den Künstler ein Honorar zahlen zu müssen.

 

Honorar/Fremd- und Nebenkosten

Für die vom Künstler erbrachten Leistungen wird der oben genannte Betrag vereinbart. Im Nettobetrag inbegriffen sind sämtliche Nebenleistungen, Spesen, Aufwendungen und Auslagen, diese sind einzeln aufzulisten, anderenfalls sind diese inklusive. Die Dauer und der Inhalt der Leitung ist im Voraus schriftlich festhalten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Künstler berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Leistung sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten in Rechnung zu stellen. Überstunden werden mit 50€/h berechnet. Pauschalhonorare bedürfen im Voraus der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bei einer Festbuchung hat der Kunde anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. zusätzliche Material- und Stylingkosten, Requisiten, Leihgebühren) in voller Höhe zu tragen und gegebenenfalls im Voraus an den Künstler zu zahlen. Evtl. Reise-/ Übernachtungskosten sind vom Kunden zu tragen. Fahrtkosten werden wenn nicht anders vereinbart, mit einer Pauschale von 0,20 € / km ab dem Hauptsitz berechnet.

 

Ausfallhonorar und Auftragsstornierungen

Bei einer Absage der Festbuchung durch den Kunden innerhalb 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt entsteht ein Honoraranspruch in Höhe von:
bis 7 Tage vor dem Leistungszeitpunkt, 30% des vereinbarten Honorars
bis 3 Tage vor dem Leistungszeitpunkt, 70% des vereinbarten Honorars
bis 1 Tag vor dem Leistungszeitpunkt, 100% des vereinbarten Honorars
Grundlage hierfür ist das Halbtages- und Tageshonorar.

Gekaufte und noch nicht gezahlte Produkte werden immer zu 100% berechnet.

 

Sonderregelung Brautstyling:

Die Braut hat binnen 24 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren sofern sie triftige Gründe für ein Nichtgefallen hat. In diesem Fall fallen keine weiteren Kosten (außer die des probetermines) an. Bei allem über 24 Stunden gelten die normalen Staffelungen. Die Kosten des Probetermins werden am Tag der Probe berechnet und bei Absage nicht zurück erstattet. Das Leihen von Produkten am Hochzeitstag von Elena Kyra Tazi müssen spätestens 3 Tage nach der Hochzeit zurück geschickt werden. Andernfalls behalte ich mir vor, den vollen Kaufpreis zu berechnen wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Die Reisekosten bei Auslandshochzeiten für Flug, Hotelkosten und so weiter werden bei Absage des Auftraggebers, nicht zurückgezahlt.

Die Anzahlung muss innerhalb 1 Woche nach Festbuchung, auf das entsprechende Konto überwiesen werden und wird, bei Absage des Auftraggebers, nicht zurück gezahlt.

Annullierung

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund und schriftlich möglich. Annulliert der Kunde den Auftrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes oder wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass der Künstler dies zu vertreten hat, steht dem Künstler das vereinbarte Honorar vollständig sowie die bis dahin angefallenen Fremd- und Nebenkosten zu. Der Hair & Make up Artist ist berechtigt, jederzeit einen Auftrag fristlos zu kündigen- auch während einer laufenden Produktion-falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechtzuerhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung /Antwort des Auftragsgebers auf Kontaktversuche des Hair & Make up Artisten in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mind.7 Tagen) und/oder somit durch die die Blockierung des Termins anderweitige , ernstgemeinte Buchungs-und somit auch Honorarverluste absehbar sind. In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100 % aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50 % aller im Auftrag vereinbarten Honorare des Hair & Make up Artists zu entrichten.


Reisezeit

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag und/oder eine Rückreise am folgenden Tag erforderlich (d.h. dauert eine Reise evtl. auch außerhalb Deutschlands zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 3 Stunden) so können grundsätzlich Reisetage nach zeitlichem Aufwand berechnet werden. Grundlage hierfür ist das Halbtages- und Tageshonorar.

Rechte an den Arbeiten und Nutzung

Der Kunde überträgt die Bildrechte auch an den Künstler. Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen. Der Kunde ist verpflichtet dem Künstler für seine erbrachte Leistung an dem Auftrag Fotografien und/oder Filmmaterial in bearbeiteter Form zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert dem Künstler an info@kyratazi.de zu zusenden.

Der Künstler ist berechtigt die Fotografien und Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Leistung erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. ins besonders die Nutzung für das Portfolio und den eigenen Internetauftritt (Facebook, Homepage, durch Dritte).
Der Künstler ist berechtigt eigene Backstage und Making of Bilder uneingeschränkt zu nutzen.

Der Künstler ist berechtigt die entstandenen Bilder, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für nichtkommerzielle Zwecke (Eigenwerbung z.B. Internet, Sedcard, Facebook usw.) oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu nutzen.D.h. insbesondere auch in Form von einer Aussendung bzw.im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Künstler einverstanden ist/sind.
Die kommerzielle Nutzung der Bilder, dh. der Weiterverkauf der Bilder ist grundsätzlich für alle Parteien verboten, bzw. bedarf einer weiteren schriftlichen Absprache.

Der Kunde stimmt zu, dass der Künstler die Bilder für die Eigenwerbung, wie Flyer, Homepage, gedruckte Werbung, etc. nutzen darf.

Nennungsverpflichtung

Der Künstler hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes, in den Credits mit Vor- und Zuname genannt, bzw. verlinkt zu werden. ( Einschließlich Test Shootings und Editorials ) Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist eine Entschädigung von 25% des vereinbarten Honorars zu zahlen.

Durch Veröffentlichung in den Social Medias durch den Fotografen, Kunden und Make up Artists ist die Benennung und Verlinkung der einzelnen Parteien gern gesehen.
Folgende Form gilt als Vorlage:
Hair & Make up oder Hair & Make up Artist : Elena Kyra Tazi

Mängelrügen

Mängelrügen und Reklamationen durch den Kunden sind unverzüglich innerhalb eines Tages nach Erhalt der Fotos dem Fotografen mitzuteilen, später verfällt jeglicher Anspruch.

Nichterbringen der Künstlertätigkeit/ Krankheitsfall

Sollte der Künstler seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Künstler sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für evtl. entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Künstler nicht.


Versicherungen

Requisiten sind vom Kunden gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust etc. zu versichern.
Der Kunde hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden sowie eine evtl. Personenausfall- und/ oder Veranstaltungsausfallversicherung abzuschließen.

Verletzerhonorar

Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung der Arbeiten/ Ergebnisse, wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein „Verletzerhonorar“ in Höhe des fünffachen Tageshonorars fällig.

Verjährung

Sämtliche vertraglicheen Ansprüche des Auftragsgebers gegen den Künstlers verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen ode vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

 

Haftung

Der Künstler übernimmt keine Haftung für Dritte zugefügte Personen- und Körperschäden auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren-sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Der Künstler übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.

Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Hair & Make up Artists / Künstlers.